Hilfreiche Materialien zum Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II

Der Umgang mit den Jobcentern in Deutschland ist anspruchsvoll, die Rechtslage kompliziert. Harald Thomé, Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht, hat jüngst seine hilfreichen Folien zum SGB II aktualisiert, siehe hier. Diese können eine wertvolle Unterstützung für haupt- und ehrenamtliche Unterstützer sein, nicht zuletzt aber auch für die Betroffenen selbst.

All jene, die ein Asylverfahren mit positivem Abschluss durchlaufen haben, wechseln spätestens dann in den Zuständigskeitsbereich der Jobcenter und damit in das SGB II, sofern sie noch kein Einkommen erzielen. 2014 wurde ca. 33.000 Personen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Daneben wurden noch in ca. 7.000 Fällen andere Formen des Schutzes und damit ein zunächst befristetes Aufenthaltsrecht zugesprochen.

 

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