Nun liegen die Eckpunkte für die geplante gesetzliche Regelung eines Verteilungsverfahrens von unbegleiteten Minderjährigen vor, nach dem die jungen Menschen gemäß einer Quote auf die Bundesländer verteilt werden sollen. Nach der voraussichtlichen Verabschiedung im Juni soll das „Gesetz zur „Sicherstellung der kindgerechten Versorgung, Betreuung und Unterstützungvon unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (UMA)“ im Herbst dieses Jahres in Kraft treten.
Der Gesetzesentwurf ist kritisch zu bewerten. Es ist überaus fraglich, ob die Verteilung über eine Quote die Probleme lösen kann, die im Kontext der Aufnahme von UMF gerade in letzten Jahr aufgetreten sind. So fehlen nach Ansicht des B-UMF „klare im Gesetz verankerte Kriterien, die festlegen, wie die Sicherung und Bestimmung des Kindeswohls und die Dokumentation zu erfolgen hat“. Des Weiteren bleibt die Frage des Aufbaus von kompetenten Aufnahmestrukturen vor Ort ungeklärt. Dies gilt vor allem für Länder und Kommunen, die bisher wenig Erfahrungen bei der Aufnahme von UMF gemacht haben.
Eckpunkte für die gesetzliche Regelung: 150220 üaUMF Verbände Eckpunkte-2
Stellungnahme des B-UMF: Stellungnahme_AufbauStrukturen_BUMF_04032015
Gern würde ich 1-2 UMF in meiner 3-Raum-Wohnung in 01067 Dresden aufnehmen. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wie ist der Werdegang der Beantragung? Gibt es Info-Material dazu? Mit freundlichen Grüßen Hans-Jürgen Bellmann