Flüchtlinge sollen ein Konto eröffnen können

Über eine  möglichen Kontoeröffnung für Flüchtlinge und Asylbewerber wurde am vergangenen Mittwoch im Finanzausschuss in Berlin beraten. Der Antrag wurde vom Bündnis 90/Die Grünen gestellt und fand in allen Fraktionen Anklang. Bisher wird Asylbewerbern und Flüchtlingen die Eröffnung eines Kontos  verwehrt, da Ihnen aufgrund ihrer Duldungsbescheinigung meist kein gültiger Lichtbildausweis vorliegt, der zur Eröffnung eines Kontos notwendig ist. Der Zugang zu einem Konto stellt jedoch einen wichtigen Aspekt der gesellschaftlichen Partizipation dar.

Anbei die Erklärung zu diesem Thema aus Berlin:

Flüchtlinge sollen Konto eröffnen

Finanzausschuss

Berlin:

Alle Fraktionen sind sich einig, dass Flüchtlinge und Asylbewerber die Möglichkeit haben sollen, ein Bankkonto zu eröffnen. Dies wurde in der Sitzung des Finanzausschusses am Mittwoch bei der Beratung des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/905) mit dem Titel „Kontoeröffnungen für Flüchtlinge ermöglichen“ deutlich.

Ein Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwies darauf, dass ausländische Staatsangehörige, deren Aufenthalt in Deutschland geduldet sei, kein Konto eröffnen könnten, da sie meist nur im Besitz einer Duldungsbescheinigung seien. Die wenigsten Geduldeten könnten ihre Identität durch einen gültigen amtlichen Ausweis mit Lichtbild belegen, wie es das Geldwäschegesetz (GWG) verlange. Daher müssten Anträge auf Kontoeröffnungen von den Banken abgelehnt werden. In dem Antrag heißt es: „Die Folgen eines Lebens ohne Konto sind dramatisch, denn für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ist die Existenz eines Kontos notwendig.“ Die Fraktion verlangt den Erlass einer Rechtsverordnung, dass Duldungsbescheinigungen „geeignete Dokumente zur Überprüfung der Identität im Sinne des GWG sind“.

Die Fraktion Die Linke begrüßte den Antrag und wies darauf hin, dass es bereits eine EU-Richtlinie gebe, die den Forderungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entspreche. Diese Richtlinie müsse in nationales Recht umgesetzt werden. Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion erklärte: „Das Schicksal der Flüchtlinge berührt uns alle.“ Er kündigte eine zeitnahe Lösung an, so dass die Betroffenen ein „Jedermann-Konto“ bei der Bank bekommen könnten. Das Thema liege der CDU/CSU-Fraktion am Herzen. Die SPD-Fraktion sprach sich ebenfalls für Änderungen aus. Ein Konto sei für die Menschen von grundlegender Bedeutung. Die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten müssten geschaffen werden. Der Sprecher der SPD-Fraktion wies jedoch darauf hin, dass der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagene Lösungsweg aus rechtlichen Gründen nicht funktioniere. Daher werde man den Antrag ablehnen. Neben Bündnis 90/Die Grünen votierte auch die Linksfraktion für den Antrag, der mit Koalitionsmehrheit abgelehnt wurde.

Ein Vertreter der Bundesregierung erläuterte, dass ein Referentenentwurf für ein Zahlungskontengesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie vor der Sommerpause vorgelegt werden solle. Der Kabinettsbeschluss sei für September vorgesehen. Für die Umsetzung der Richtlinie sei bis Herbst 2016 Zeit. Für die Betroffenen seien inzwischen unbürokratische Lösungen in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dem deutschen Sparkassen- und Giroverband entwickelt worden. Die Oppositionsfraktionen regten eine Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens an.

 

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2 Gedanken zu „Flüchtlinge sollen ein Konto eröffnen können“

  1. Hallo Kai,

    In dem o.a. Beitrag steht die folgende Textpassung:

    Für die Betroffenen seien inzwischen unbürokratische Lösungen in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dem deutschen Sparkassen- und Giroverband entwickelt worden.

    Mich interessiert natürlich brenned, was das für unbürokratische Lösungen sind. Wir haben in Bockhorn eine Reihe von Flüchtlingen, die keinen Pass haben und darum kein Konto eröffnen können, da die örtliche Sparkasse und auch die R+V-Bank es ablehnen, ohne eindeutigen Identitätsnachweis ein Konto zu eröffnen. Gibt es irgendeine Lösung für diese Personen bzgl. eines Kontos?

    Viele Grüße

    Bernd Bock

    Antworten
  2. Lieber Kai Weber,

    auch mich interessiert die „unbürokratische Lösung“. Habe bereits bei drei Banken für unseren ehem. Kirchenasylflüchtling erhalten. In Bremerhaven verweigert man ein Konto, weil der Wohnsitz in Bremervörde ist und in Bremervörde akzeptiert man das Dokument „Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens“nicht zur Identifizierung. Auf Nachfrage beim Ordnungsamt Bremervörde, wird mir bestätgt, dass unser Flüchtling ein Konto eröffnen soll und kann. Ich erkläre, dass das nicht möglich ist und werde wieder an die Ausländerbehörde verwiesen.
    Was ist zu tun?
    Grüße
    Christa Fürst

    Antworten

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