Der Artikel aus der HAZ vom 8. Dezember 2008 (Niedersachsenseite) stellt ein Projekt von Flüchtlingsrat, Handwerkskammer Hannover, BTEU und DGB zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen vor, die eine Arbeitserlaubnis bekommen können. Das sind nach geltendem Recht alle Flüchtlinge, die mindestens ein Jahr in Deutschland leben, also grundsätzlich auch geduldete Flüchtlinge. Insbesondere auch für Flüchtlinge, die bei Nachweis einer Arbeitstätigkeit ein Bleiberecht bekommen / behalten können, ist es jetzt wichtig, alles zu tun, um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erreichen. Wer Interesse hat, in die Angebote und Vermittlungsversuche einbezogen zu werden, kann sich an folgende Personen beim Flüchtlingsrat Niedersachsen wenden:
Sigmar Walbrecht, Tel. 05121 – 102687
Karim Al Wasiti, Tel. 05121 – 102685
gez. Kai Weber
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...