BAMF: Widerstand ist kein Untertauchen

Dem nachfolgenden Vermerk ist zu entnehmen, dass das BAMF zu der – eigentlich doch nahe liegenden – Erkenntnis nun auch selbst gekommen ist: Wenn ein Flüchtling sich gegen die Abschiebung im Rahmen des Dublin-Verfahrens wehrt, erfüllt dies nicht den Tatbestand des „Untertauchens“. Der Vermerk besagt auch, dass eine Weisung hinsichtlich der Beurteilung von Kirchenasyl noch nicht ergangen ist. Bislang liegen nur Protokolle und Absichtserklärungen des BAMF vor, Kirchenasyl als Untertauchen zu bewerten – mit der Folge, dass sich die Überstellungsfrist auf 18 Monate verlängern soll.

Weisungslage BAMF zu renitentem Verhalten

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