Flüchtlingsrat begrüßt Landesprogramm zur Berufsberatung von Flüchtlingen

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen begrüßt die Absicht der Landesregierung, die Bemühungen um eine frühzeitige Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) durch die Bereitstellung von zusätzlichem Geld und Personal  voranzutreiben (s. Presseerklärung von Wirtschaftsminister Olaf Lies)

Flüchtlinge benötigen – wie andere Migrantinnen und Migranten auch – Unterstützung und Hilfen von Beginn an. Es ist gut, wenn Flüchtlinge zukünftig sofort von der Arbeitsagentur als Kund:innen erfasst und beraten werden. Die in Niedersachsen bestehenden Netzwerke zur Integration von Flüchtlingen und Geduldeten in den Arbeitsmarkt (siehe AZF II, fairbleib und NetwIn2) werden diesen Prozess auch weiterhin praktisch und politisch begleiten.

Im Rahmen der Erstaufnahme kann es in den vier Aufnahmeeinrichtungen des Landes zunächst nur darum gehen, die Flüchtlinge über die bestehenden Möglichkeiten zu informieren und eine Überleitung an die Arbeitsagenturen bzw. Optionskommunen vor Ort zu gewährleisten. Gerade weil Asylsuchende von den regionalen Arbeitsagenturen nicht systematisch erfasst werden, ist es wichtig, dass die Arbeitsmarktberatung bereits während der Erstaufnahmeeinrichtung in den ersten drei Monaten stattfindet.

Der Bund ist aufgefordert, endlich als notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeitsmarktvermittlung eine Sprachförderung für alle Asylsuchenden zu gewährleisten. Es mutet absurd an, dass Migrantinnen und Migranten zum Besuch eines Sprachkurses rechtlich verpflichtet werden können und ggfs. wegen Nichterfüllung dieser Pflicht bestraft werden, während Asylsuchenden weiterhin der Besuch dieser vom Bund finanzierten Integrationskurse verwehrt wird.

Neben einer systematischen Sprachförderung benötigen Flüchtlinge eine Anerkennung ihrer Ausbildungsabschlüsse, Anpassungsqualifizierungen und eine begleitende Beratung. Nicht jeder Flüchtling wird sofort in Förderprogramme einsteigen können: Traumatisierten und kriegsverletzte Flüchtlinge müssen eine angemessene Therapie und Behandlung erhalten. Wichtig ist schließlich auch der Hinweis von Minister Lies, dass Flüchtlinge für die Dauer einer Ausbildung auch eine aufenthaltsrechtliche Sicherheit brauchen.

Kai Weber

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