Flüchtlinge aus Syrien und Minderheitenangehörige aus dem Irak erhalten nach Asylantragstellung seit einigen Wochen vom BAMF das Angebot, im beschleunigten schriftlichen Verfahren ohne Asylanhörung beschieden zu werden. Wir raten dazu, dieses Angebot anzunehmen! Es handelt sich hierbei um Fälle, die auch nach Auffassung des BAMF „offensichtlich begründet“ sind. Zwar ist eine Anerkennung als Asylberechtigte/r im schriftlichen Verfahren ausgeschlossen. Aber auch eine Anerkennung als GFK-Flüchtling nach § 3 AsylVfG vermittelt den Betroffenen alle Rechte, insbesondere auch das Recht auf Familienzusammenführung.
Kai Weber
Guten Tag
Ich komme aus syrien und bin seit 7 monate im Deutschland,
wurde alls flüchtling annerkant und bekamm aufthl.25 abs 2.
wir habe den drei monatige frist gehalten und ein antrag auf famielien zusammen führung im botschaft in lebanon beantragt, das ist jetzt 4 monate her inder botschaft sagen es liegt an ABH lebach das sie noch kein antwort haben,und in ABH Lebach sagen die haben die Akte noch nichts bekommen .
ich habe zwei kleine kinder (8 monate und 2.5 jahere alt)
die halten sich mit mein frau in lebanon auf in ein sehr schlechten zustand mein 8 monatige sohn hatte schon lungenentsündung und ich müsste mein ganzes ersparniss für denn krankenhaus aufenthalt ausgeben .
Es gibt entweder wassar strom oder heizung da wo sie sind in ein gesellschaft die gegen syrier sehr feindlich ist
und ich bin an mein finanzielle
grenze gestoßen die müssen das gemietet wohnung end diese monat verlassen .und ich alls flüchtling darf in den lebanon nicht mehr einreisen visa pflicht
was kann ich machen das ich die visa verarbeitung zeit verküzen kann
Ich hoffe das sie mir und mein kinder helfen können um ein lössung zufinden oder mir jemand empfehlen können der uns helfen kann
mit freundlichen grüssen