Die Bremische Bürgerschaft hat heute einem Antrag der Linken zum „Schutz verfolgter Minderheiten in Syrien und im Irak zugestimmt“: Bremen will geflüchteten Minderheiten aus dem Irak und Syrien eine Aufnahme in Bremen auf der Grundlage des §23 Abs. 1 AufenthG ermöglichen, ohne dass eine Verpflichtungserklärung von Dritten unterschrieben werden muss. Der Beschluss ist bemerkenswert, erfordert jedoch eine Zustimmung des Bundesinnenministeriums.
Mit einer entsprechenden Bitte hat sich auch die Vorsitzende des Flüchtlingsrats Niedersachsen, Dr. Gisela Penteker, an den Innenminister gewandt. Eine Antwort steht noch aus. Das Innenministerium ließ jedoch verlauten, dass Niedersachsen zunächst den Bund in der Pflicht sehe, ein Aufnahmeprogramm zu beschließen.
Der Flüchtlingsrat begrüßt den Vorstoß Bremens, der auf der sog. Vorkonferenz der Referenten der Innenminister von Bund und Ländern am 6./7. Oktober diskutiert werden wird, und fordert die Landesregierung auf, sich dem Beispiel Bremens anzuschließen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Aufnahmeprogramm von Minderheiten betrifft nur die Verwandten, die in Bremen leben? oder ist dies Programm Bundesweit.
mit ftreundlichen Grüßen
Haider
aus Köln
Noch ist es weder in Bremen noch anderswo umgesetzt. Wir hoffen, dass der Bundesinnenminister und die Innenminister der Länder sich auf ihrer Vorkonferenz am 5./6. Oktober zu einem neuen Aufnahmeprogramm durchringen werden. kw