„Internationaler Flüchtlingstag“ am 20. Juni 2014: Flüchtlingsrat fordert Bleiberechtserlass vom Land

Aus Anlass des diesjährigen „Internationalen Tags des Flüchtlings“ (20. Juni 2014) fordert der Flüchtlingsrat die niedersächsische Landesregierung auf, ihr Wahlversprechen einzulösen und einen humanitären Bleiberechtserlass auf der Grundlage des Art. 8 EMRK in Verbindung mit §25 Abs. 5 AufenthG zu verabschieden. Ein solcher Schritt ist – fast eineinhalb Jahre nach dem Regierungswechsel – überfällig. Um unsere Forderung zu unterstreichen und inhaltlich zu untermauern, führen wir am 20. Juni von 10 – 13 Uhr mit namhaften Juristen im Pavillon eine Anhörung zum Thema durch (Näheres siehe hier). Das Thema lautet:

„Bleiberecht für langjährig Geduldete nach Art. 8 EMRK — Wege zur menschenrechtskonformen Auslegung des Aufenthaltsgesetzes“

Es sprechen:

  •  Prof. Hans Alexy Richter am OVG Bremen
  •  Prof. Thomas Groß Universität Osnabrück, Fachbereich Rechtswissenschaften, European Legal Studies Institute (ELSI)
  •  Dr. Christian Maierhöfer Leiter des Referats für Verfassungsrecht, Öffentliches Recht und Europarecht beim Senator für Justiz und Verfassung in Bremen, ehem. Richter am VG Oldenburg

Moderation: Claire Deery, Dündar Kelloglu, Kai Weber, Flüchtlingsrat Niedersachsen

Im Rahmen der Erörterung werden wir auch auf den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein verändertes Aufenthaltsgesetz zu sprechen kommen.  Anmeldungen sind – anders als im Ausschreibungsflyer vermerkt – noch bis zum 18.06. möglich.

Zum Hintergrund: Wörtlich heißt es in der niedersächsischen Koalitionsvereinbarung:

„Die rot-grüne Koalition wird das humanitäre Aufenthaltsrecht (§ 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz) großzügig im Sinne der Betroffenen anwenden. Dabei muss sichergestellt werden, dass Ausländerinnen und Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, die wegen ihrer Verwurzelung in Deutschland entsprechend der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht abgeschoben werden können.“

Ein entsprechender Erlass, wie ihn etwa auch die Bundesländer Bremen und Nordrhein-Westfalen verabschiedet haben, steht in Niedersachsen bis heute aus. Auch andere aus der Schünemann-Ära stammende Festlegungen und Erlasse der alten Landesregierung sind bis heute nicht korrigiert.

Im Anschluss an die Veranstaltung ist die Besichtigung der Ausstellung „Blackbox Abschiebung“ in den Räumen des Pavillon möglich.

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