Neben dem VG Braunschweig setzt nun auch die 4. Kammer des VG Hannover mittlerweile wieder Abschiebungen nach Italien mit der Begründung aus, die Frage, ob in Italien systemische Mängel vorliegen, müsse bei einer summarischen Prüfung als offen angesehen werden. Dies ergebe sich aus der jüngsten Rechtsprechung des EGMR und daraus, dass der EGMR aktuell wohl doch noch eine grundsätzliche Klärung der Frage anstrebe (Verfahren Tarakhel). Auch wird auf die Rule 39 Entscheidungen verwiesen. Die Entscheidung des VG Hannover vom 02.04.2014 ist nur eine von zig positiven Beschlüssen, die in den letzten paar Tagen getroffen wurden.
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