Keine Beratungshilfe in Asylverfahren

Die von uns ausgegangene Erinnerung bezüglich des Anspruchs auf eine rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für einen Minderjährigen wurde zurückgewiesen mit der Begründung, dass ausreichend Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten (bspw. durch die Caritas im Grenzdurchgangslager Friedland) zur Verfügung stehen. Zuerst sollten alle Beratungsmaßnahmen der Umgebung und verfügbaren Angebote ausgeschöpft werden, danach ist eine anwaltliche Beratung hinzuzuziehen. Hierzu folgende Anlage als Zip Datei MediaCenter.

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