Nach Informationen des BAMF und der Landesregierung über die voraussichtliche Entwicklung der Zugangszahlen an Asylsuchenden ist für das Jahr 2014 mit einer Aufnahme von 140.000 Asylsuchenden bundesweit bzw. 13.200 Asylsuchenden für Niedersachsen zu rechnen. Das Land weist darauf hin, dass die im vergangenen Jahr festgesetzten Verteilquoten und Verteilungskontingente nach dem Aufnahmegesetz wahrscheinlich nicht ausreichen werden.
Vor diesem Hintergrund stellt sich einmal mehr die Frage, mit welchen Konzepten die niedersächsischen Kommunen die Aufnahme von Asylsuchenden sowie ihre Partizipation und Teilhabe organisieren. Bereits im Dezember 2012 hat der Flüchtlingsrat zusammen mit weiteren Flüchtlingsorganisationen und Verbänden hierzu eine Anhörung organisiert und Forderungen gestellt.
Mittlerweile haben einige niedersächsische Städte (Osnabrück, Hannover) begonnen, Konzepte für eine integrierte Aufnahme und Beratung von Asylsuchenden zu entwickeln. Diese Konzepte sind im Detail durchaus kritisch zu würdigen, aber es stellt unbestreitbar einen großen Fortschritt dar, dass es sie überhaupt gibt. Diese Entwicklung gilt es aufzugreifen und zu unterstützen. Konkret sollten vor Ort – über die vom Land mit 50% bezuschussten Koordinierungsstellen (ehemals: Leitstellen Integration) und mit Unterstützung der vom Land finanzierten „Kooperativen Migrationsarbeit“ konkrete auf die Kommune abgestimmte Konzepte entwickelt werden, die u.a. folgende Fragen regeln:
- Standards der Aufnahme und Unterbringung nach der Verteilung aus der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in der Kommune
- Beratung und Unterstützung, Feststellung ggfs. vorliegender Vulnerabilität, Hilfestellungen
- Gewährleistung von / Vermittlung in Qualifizierungs- und Sprachkurse, IQ
- Verfahrensberatung
- Nutzung der Angebote der ESF-Bleiberechtsnetzwerke hinsichtlich Profiling, Qualifizierung, Arbeits- und Sprachvermittlung
- Vermittlung in / Nutzung von kommunalen Angeboten (z.B. VHS-Kurse)
- Bei Vorhandensein kommunaler GUs: Auszugsmanagement; Vermittlung in Wohnungen nach spätestens sechs Monaten
- Initiierung und Unterstützung ehrenamtlicher Aktivitäten zur Verbesserung der Angebotsstruktur
- Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements für eine menschenfreundliche Flüchtlingsaufnahme usw.
Wir hoffen, dass sich weitere Kommunen bereit finden, ihre kommunale Aufnahmepraxis in diesem Sinne zu professionalisieren. Wir versprechen uns hiervon eine vernünftige, nachhaltige Aufnahmepraxis vor Ort und eine schnellere Einbeziehung von Flüchtlingen in das gesellschaftliche Leben.
Kai Weber
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