Nach langen kontroversen Diskussionen über den Umgang mit ausreisepflichtigen Ausländer/innen und die Behandlung sog. Härtefälle hat der Niedersächsische Landtag am 22.6.2006 die Einrichtung einer Härtefallkommission nach § 23 a des Aufenthaltsgesetzes beschlossen. Inzwischen wurde beim Niedersächsischen Innenministerium eine Härtefallkommission eingerichtet, die am 26. September 2006 ihre Arbeit aufgenommen hat, so dass seitdem Eingaben an die Kommission gerichtet werden können.
Zu diesem Thema hat die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen eine Arbeitshilfe für Härtefalleingaben veröffentlicht ( siehe hier).
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...