Einem Schreiben des Niedersächischen Innenministeriums vom 11.12.2013 ist zu entnehmen, dass ab dem 1.1.2014 in Niedersachsen in der JVA Hannover, Abt. Langenhagen ausschließlich Abschiebungshaftgefangene untergebracht werden.
Niedersachen reagiert damit – wenn auch spät und etwas widerwillig (im rot-grünen Koalitionsvertrag heißt es hierzu noch viel eindeutiger nämlich: Die verfassungswidrige Unterbringung in der Justizvollzugsanstalt wird beendet…) – auf die Vorgaben der seit Heiligabend 2010 Anwendung findenden Rückführungsrichtlinie und den entsprechenden Vorlagebeschluss des BGH vom 11.7.2013.
Rechtsanwalt Peter Fahlbusch
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