Länder wollen Sprachförderung verbessern

In seiner letzten Sitzung des Jahres beschloss der Bundesrat einen Gesetzentwurf, mit dem er mehr Menschen als bisher die Teilnahme an Integrations- und Sprachkursen ermöglichen will. In seinem Entwurf schlägt er daher vor, künftig auch Asylsuchenden und Personen mit ausländerrechtlicher Duldung einen Anspruch auf Teilnahme an den Kursen einzuräumen.

Der Koalitionsvertrag hält sich in dieser Frage bedeckt. Dort heißt es etwas kryptisch:

„Der Zugang zum Arbeitsmarkt wird für Asylbewerber und Geduldete nach drei Monaten erlaubt. Asylbewerbern und Geduldeten werden wir in Zusammenarbeit mit den Ländern den frühen Spracherwerb ermöglichen.“ (S. 110)

Eine allgemeine Zulassung zu den Integrationskursen – für die der Bund die Kosten trägt – ist hier leider nicht zugesagt und wohl auch nicht zu erwarten. Mit Inkrafttreten der in Koalitionsvertrag angekündigten Absenkung des Arbeitsverbots von neun auf drei Monate aber können Asylsuchende nach abgeschlossener Erstaufnahme und Verteilung auf die Kommunen zu den „ESF-BAMF-Sprachkursen“ angemeldet werden. Dies sollte in den Kommunen flächendeckend und systematisch organisiert werden, damit möglichst alle Flüchtlinge die Chance auf einen Sprachkurs haben. Voraussetzung für die Teilnahme an diesen berufsbezogenen Sprachkursen ist die Registrierung in den Projekten des Bleiberechtsnetzwerks, in Niedersachsen sind das AZF II, Fairbleib Göttingen und NetwIn (siehe z.B. hier).

Hier der Bundesrats- Gesetzentwurf

Bitte schreiben Sie an dieser Stelle nur allgemeine Kommentare.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...

Schreibe einen Kommentar

Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!