Integrationsbeauftragte fordert bessere Qualifizierung für Asylsuchende

Auf einer Tagung, die die Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit in Kooperation mit dem ESF-Netzwerk AZF II am 27.11.2013 in Hannover durchführte, hielt die Integrationsbeauftragte des Landes Niedersachsen, Doris Schröder-Köpf, eine bemerkenswerte Rede, in der sie eine schnelle Verteilung von Asylsuchenden auf dezentrale Unterkünfte sowie Maßnahmen für eine verbesserte schulische und berufliche Förderung für Asylsuchende zum frühestmöglichen Zeitpunkt ankündigte und forderte. Wörtlich führte die Integrationsbeauftragte aus:

„Es mangelt an Initiativen zur frühzeitigen Feststellung von Kompetenzen, Potentialen und  Qualifizierungsbedarfen der zu uns kommenden Flüchtlinge, sowie an einer konsequenten Anwendung vorhandener Förderinstrumente, um ihnen den Weg in Schule, Ausbildung und Arbeit zu erleichtern. Wir leisten uns den Luxus, vorhandene Kompetenzen ungenutzt liegen zu lassen und beklagen uns dann später, dass diese Menschen ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können.“

Nachfolgend dokumentieren wir  das Grußwort der Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe, Doris Schröder-Köpf, MdL, im Wortlaut:

– Es gilt das gesprochene Wort! –

Sehr geehrter Herr Stietenroth,
Sehr geehrter Herr Christ,
Sehr geehrte Frau Schmidt,
Sehr geehrte Vertreter/Innen der Arbeitsmarktprojekte für Flüchtlinge in Niedersachsen und Bremen,
Sehr geehrte Vorsitzende der Agenturen für Arbeit und Geschäftsführer/Innen der Jobcenter im Bezirk der Regionaldirektion Niedersachsen/Bremen,

als Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe des Landes Niedersachsen freue ich mich, dass die Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit mit der heutigen Veranstaltung ein Thema zum Gegenstand ihrer Tagung macht, das auch mir sehr am Herzen liegt: Die Partizipation und Teilhabe von schutzsuchenden Menschen am Arbeitsmarkt in Niedersachsen.

Die während ihres Asylverfahrens in Deutschland lebenden Menschen wollen wir künftig verstärkt in den Blick nehmen. Diese Landesregierung setzt sich für frühzeitige Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache durch die Öffnung der Integrationskurse für Menschen im Asylverfahren ein. Auch setzt sie sich für eine weitere Verkürzung der „Wartezeit“ nach dem Asylverfahrensgesetz ein.

Arbeitsmarktpolitik für Flüchtlinge wird vor allem durch Gesetze und Verordnungen auf Bundesebene bestimmt. Die niedersächsische Landesregierung möchte jedoch ihren Teil dazu beitragen, dass die Bedingungen einer Arbeitsaufnahme weiter verbessert werden: Die landeseigenen Aufnahmeeinrichtungen werden auf ihre ursprüngliche Funktion beschränkt, eine Erstaufnahme der Flüchtlinge zu gewährleisten. Die Landesregierung verabschiedet sich also von der bisherigen Praxis, die landeseigenen Einrichtungen über einen längeren Zeitraum als Sammelunterkunft zu nutzen. Nach einigen Wochen, spätestens nach drei Monaten, werden die Flüchtlinge auf die Kommunen verteilt, wo schnellstmöglich eine Wohnungsunterbringung erfolgen soll.

Im Rahmen der Neuausrichtung der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen sind u.a. auch Maßnahmen zur Stärkung der Willkommenskultur geplant: Hierzu zählen Maßnahmen, die den ankommenden Flüchtlingen einen frühzeitigen Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen. So sollen in Kooperation mit der Arbeitsagentur und den örtlichen Jobcentern Verfahren und Methoden entwickelt werden, die es ermöglichen, die bei den Bewohnerinnen und Bewohnern vorhandenen Fähigkeiten und Entwicklungspotentiale schon sehr frühzeitig zu identifizieren. Erste Gespräche auf der Fachebene wurden hierzu bereits geführt.

Erklärtes Ziel der Landespolitik ist es, dass Flüchtlinge und Asylsuchende möglichst frühzeitig ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben in Niedersachsen führen können. Dazu gehört auch der Umbau der Ausländerbehörden, deren Dienstleistungscharakter in den Vordergrund rücken soll.

Die Kommunen sollen dabei von der Landesregierung unterstützt werden, eigene Migrations- und Teilhabekonzepte zu entwickeln. Diese Prozesse wurden bereits durch die Implementierung von Modell-Koordinierungsstellen in einigen Kommunen angeschoben. Im kommenden Jahr sollen diese Stellen in allen Landkreisen eingerichtet werden und eine regionale Koordination der Teilhabemaßnahmen übernehmen. Parallel dazu finanziert das Land über die „Kooperative Migrationsarbeit in Niedersachsen (KMN)“ ein landeseigenes Programm, das insbesondere auch für Asylsuchende und Geduldete Unterstützung bieten soll. Dieser Bereich soll im kommenden Jahr durch weitere Haushaltsmittel gestärkt erden. Im nächsten Haushalt werden daher die Mittel für die Flüchtlingssozialarbeit um weitere 600.000 Euro auf dann insgesamt 2.000.000 Euro aufgestockt.

Meine Damen und Herren, über viele Jahre wurde gegenüber Asylsuchenden eine Politik betrieben, die auf Abwehr und Ausgrenzung basierte. Den Betroffenen wurde eine Teilhabe und Partizipation in verschiedener Hinsicht erschwert oder ganz verboten. Diese Orientierung halten wir für überholt und fragwürdig. Sie macht nicht nur den betroffenen  Flüchtlingen das Leben schwer, sondern erweist sich auch aus arbeitsmarktpolitischen Gründen als teuer und kontraproduktiv. Denn auch die Kosten einer Nichtintegration sind erheblich, gerade in einem Land, das wie unseres auf Zuwanderung angewiesen ist.

Seit 2005 werden beispielsweise Flüchtlinge aus Afghanistan und dem Irak, die im Rahmen ihres Asylverfahrens nicht anerkannt werden, aufgrund der allgemeinen Lebensbedingungen und Gefahren nicht in ihre Herkunftsländer  abgeschoben. Sie erhalten aber auch kein Aufenthaltsrecht, sondern werden nur geduldet und haben deshalb bislang auch keinen Anspruch auf die Teilnahme an Integrationskursen. Viele dieser Menschen, darunter auch etliche Fachkräfte, bleiben erwerbslos oder werden als Hilfskräfte erheblich unter ihren Qualifikationen beschäftigt, weil sie mit ihren halbjährlich verlängerten Duldungspapieren oder gebrochenen Sprachkenntnissen keine angemessenen Förderungen oder Anpassungsqualifikationen erhalten.

Der in der ausliegenden Veröffentlichung des Netzwerks „AZF II“ beschriebene Fall des jungen irakischen Flüchtlings F.,  der mit 18 Jahren nach Deutschland flieht und hier zehn Jahre lang weder die Chance erhält, den Schulabschluss  nachzuholen, noch die Möglichkeit hat, angemessen deutsch zu lernen und einen Beruf zu ergreifen, verdeutlicht die  Misere: Es mangelt an Initiativen zur frühzeitigen Feststellung von Kompetenzen, Potentialen und  Qualifizierungsbedarfen der zu uns kommenden Flüchtlinge, sowie an einer konsequenten Anwendung vorhandener Förderinstrumente, um ihnen den Weg in Schule, Ausbildung und Arbeit zu erleichtern. Wir leisten uns den Luxus, vorhandene Kompetenzen ungenutzt liegen zu lassen und beklagen uns dann später, dass diese Menschen ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können.

Ordnungspolitische Zielsetzungen wollen wir nicht mehr mit sozialpolitischen Maßnahmen durchsetzen. „Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“, entschied das Bundesverfassungsgericht am 18. Juli 2012 zur Rechtswidrigkeit gekürzter Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Damit wurde eine Praxis beendet, die fast 20 Jahre lang Bestand hatte und im Kern darauf hinaus lief, Flüchtlingen ein Leben weit unterhalb des gesetzlichen Existenzminimums zuzumuten mit dem Ziel, den Betroffenen das Leben in Deutschland so unattraktiv wie möglich zu machen. Niedersachsen will eine Abkehr vom Konzept der Ausgrenzung und Abschreckung, hin zu einer Politik, die auch Flüchtlinge und Asylsuchende am gesellschaftlichen Leben partizipieren lässt.

Die Einbeziehung von schutzsuchenden Menschen in den Arbeitsmarkt während des laufenden Verfahrens heißt nicht,  dass damit automatisch auch ein dauerhaftes Bleiberecht erteilt wird. Eine Rückkehr steht als Option, sofern die Bedingungen im Herkunftsland dies zulassen, ohnehin allen Flüchtlingen offen – wie anderen Migrant/Innen auch. Das internationale Flüchtlingsrecht postuliert den Anspruch eines jeden Flüchtlings auf eine Rückkehr in Würde. Gerade im  Interesse, Flüchtlingen eine solche Rückkehroption zu erhalten, ist es wichtig, dass sich die zu uns kommenden Flüchtlinge ihren Fähigkeiten entsprechend entwickeln können und es nicht zu einem weiteren Bruch in ihrer Lebensbiografie kommt. Die bisherigen Erfahrungen aus Rückkehrprojekten belegen, dass eine Rückkehr vor allem dann Erfolg verspricht, wenn ein Flüchtling seine individuellen Stärken und Fähigkeiten weiterentwickeln konnte und  erfolgreich war.

Individuelle schulische oder berufliche Förderung lohnt sich also auf jeden Fall, – unabhängig davon, welche  Entscheidung am Ende eines Asylverfahrens auch stehen mag. In diesem Sinne begrüße ich von ganzen Herzen das Engagement des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Regionaldirektion Niedersachsen/Bremen, im Rahmen des rechtlich Möglichen die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen stärker als bisher in den Blick zu nehmen. Mit diesem Engagement wird die Neuaufstellung der niedersächsischen Flüchtlingspolitik in einem ganz wichtigen Feld ergänzt und unterstützt. Ich verbinde damit die Hoffnung, dass es uns alsbald gelingt, zu einer Flüchtlingspolitik zurückzukehren, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt.

Bitte schreiben Sie an dieser Stelle nur allgemeine Kommentare.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...

Schreibe einen Kommentar

Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!