Neues EU Recht im Amtsblatt der EU veröffentlicht

wir veröffentlichen die folgende Informationen von Marei Pelzer (Pro Asyl)

das neue EU-Recht im Asylbereich ist nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

 D.h. die Verordnungen und Richtlinien haben jetzt ihre neuen Nummern:

·         Dublin VO (Nr. 604/2013)

·         Eurodac VO (Nr. 603/2013)

·         Asylverfahrensrichtlinie (RL 2013/32/EU)

        ·         Aufnahme Richtlinie (RL 2013/33/EU)

Inkrafttreten:

Am 29. Juni wurden sie veröffentlicht. Sie treten am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Umsetzungsfristen:

Die Umsetzungsfrist für die beiden Richtlinien ist 20. Juli 2015

Anwendbarkeit:

Eine EU-Verordnung muss ja nicht umgesetzt werden. Sie gilt unmittelbar in den Mitgliedstaaten.

Für die Eurodac-VO hat man einen seltsamen Weg gewählt. Sie tritt zwar schon in Kraft. Aber sie „gilt“ erst ab dem 20. Juli 2015 (Art. 46)

Für die Dublin VO gilt für die Anwendbarkeit (Art. 49):

„Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Die Verordnung ist auf Anträge auf internationalen Schutz anwendbar, die ab dem ersten Tag des sechsten Monats nach ihrem Inkrafttreten gestellt werden und gilt ab diesem Zeitpunkt — ungeachtet des Zeitpunkts der Antragstellung — für alle Gesuche um Aufnahme oder Wiederaufnahme von Antragstellern. Für einen Antrag auf internationalen Schutz, der vor diesem Datum eingereicht wird, erfolgt die Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats nach den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 343/2003.“

Daraus ergibt sich, dass die neue DublinVO auf Anträge anwendbar ist, die ab dem 1. Januar 2014 gestellt werden.

Die neuen Verordnungen u. Richtlinien als pdf -Datei  Dublin VO 2013 final   AufnahmeRL 2013 final  AsylverfahrensRL 2013 final          Eurodac VO 2013

Marei Pelzer
PRO ASYL
PF 16 06 24
60069 Frankfurt a.M.
www.proasyl.de
mp@proasyl.de
Tel: 069 / 24 23 14 231
Fax: 069 / 23 06 50

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