Die Gesamtschutzquote für Asylbewerber und Flüchtlinge lag im ersten Halbjahr 2008 bei 35,8 Prozent aller Fälle. Dies teilt die Bundesregierung in einer Antwort (16/10043) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/9938) mit. Nach der Definition der Fraktion handelt es sich bei der Gesamtschutzquote um alle Formen der Anerkennung, darunter auch Abschiebehindernisse. Der Kleinen Anfrage lassen sich weitere interessante Zahlen und Statistiken betreffend das erste Halbjahr 2008 entnehmen, etwa zu Widerrufsverfahren oder Asylanträgen von Kinderflüchtlingen.
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