Das Amtsgerichts Nienburg/Weser hat am 16.05.2013 ein schön begründetes Urteil gesprochen, wonach Flüchtlinge wegen der Nutzung gefälschter Papiere bei der Einreise nicht bestraft werden dürfen.
Zutreffend weist das Gericht darauf hin, dass Flüchtlingen eine menschenwürdige Einreise in das Bundesgebiet nur mit „Papieren“ möglich ist, entsprechende Papiere („Visa“) an Flüchtlinge aber nicht ausgestellt werden und diese daher gezwungen sind, mit gefälschten Papieren einzureisen, was man ihnen strafrechtlich aber nicht anlasten könne. Kein vernünftiger Mensch in der Position der Angeklagten würde anders handeln, so das Gericht weiter. Ein ausführlicher taz-Bericht ist am 13.06.2013 zu dem Fall erschienen.
Zur juristischen Einordnung: Das Gericht hat einen entschuldigenden Notstand angenommen; das ganze wäre (auch) über Art. 31 Abs. 1 GFK zu lösen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Fahlbusch
Rechtsanwalt
No laws is above Human Life.Refugees Need to Take any Staps to Save from prosecution.
Excellent decision of the Nienburg/Weser Federal Court.