Bundestag plant Ergänzungsregelung zur Aufnahme Familienangehöriger hier lebender Syrer

DIE LINKE hat am 12.6.2013 im Bundestag einen Antrag für die Aufnahme syrischer Flüchtlinge über bestehende familiäre Kontakte eingebracht, BT-Drs 17/13933

Zitat:

“5. Die Bundesregierung erteilt den Bundesländern, die dies aufgrund der hohen Anzahl von dort lebenden syrischen Staatsangehörigen wünschen, das erforderliche Einvernehmen nach § 23 Abs.1 AufenthG, damit diese Länder in Ergänzung zur Aufnahmeanordnung des Bundes gegebenenfalls eigene Aufnahmeanordnungen für Familienangehörige von Syrern erlassen können.”

Voraussichtlich in der nächsten Sitzungswoche, vermutlich am 28.6.2013, wird ein wortgleicher überfraktioneller Antrag von CDU/CSU/SPD/FDP und Grünen beschlossen (liegt noch nicht als Bundestagsdrucksache vor). Eine auf diesem Beschluss beruhende Aufnahmeregelung nach § 23 Abs. 1 AufenthG für Familienangehörige von hier lebenden syrischen Staatsangehörigen müsste dann in den Bundesländern per Erlass umgesetzt werden.

Im Hinblick auf diese Planungen bitten wir hier lebende Angehörige von syrischen Flüchtlingen, die eine Aufnahme dieser Menschen in Niedersachsen anstreben, den zum Zweck einer Unterstützung dieses Anliegens erstellten Umfragebogen auszufüllen und an uns zu schicken. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die geplante Aufnahmeregelung im Interessen der Menschen bald und großzügig umgesetzt und zahlenmäßig nicht kontingentiert wird.

Kai Weber

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