Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Schmerzensgeldklage
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat einer Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe stattgegeben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Der Beschwerdeführer hatte sich bei einem Transplantationszentrum vergeblich darum bemüht, auf die Warteliste für die Organvermittlung zur Herztransplantation gesetzt zu werden. Die Ablehnung wurde damit begründet, dass aufgrund gravierender Verständigungsprobleme die Mitwirkung des Patienten bei der Vor- und Nachbehandlung („Compliance“) nicht gesichert sei. Daraufhin beantragte der Beschwerdeführer erfolglos Prozesskostenhilfe für eine Schmerzensgeldklage. Der diesbezügliche Beschluss des Oberlandesgerichts verletzt die Grundrechte des Beschwerdeführers, weil es schwierige und bislang ungeklärte Rechtsfragen im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden sowie eine ernsthaft in Betracht kommende Beweisaufnahme abgeschnitten hat.
Begründung siehe hier
Die NWZ berichtete am 08.12.2010 zu dem Fall: Wenn Deutsch zur Herzenssache wird
Auch Spiegel-online berichtete am 26.02.2013 über den Fall: Transplantation: Klinik soll Kandidat für Herz-OP diskriminiert haben
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...