Der Flüchtlingsrat Niedersachsen begrüßt den im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnisgrünen vereinbarten grundsätzlichen Politikwechsel in der Flüchtlings- und Migrationspolitik. Hervorzuheben sind insbesondere folgende Vorhaben:
1. Frühest mögliche Integration in die Kommunen
Der Vertrag sieht vor, dass eine Unterbringung von Flüchtlingen auf dem Gelände der Erstaufnahmeeinrichtungen nach Abschluss der gesetzlich vorgeschriebenen Dauer von sechs Wochen bis drei Monaten umgehend beendet wird. Mit der angekündigten Schließung von sog. „Gemeinschaftsunterkünften“ und „Ausreisezentren“ setzt die Landesregierung ein deutliches Signal für eine schnelle Verteilung der Flüchtlinge in die Kommunen. Eine Vorbereitung auf ein Leben in den Kommunen muss nun vor allem durch muttersprachliche Information und Beratung sowie durch individuelle Assessments zur Feststellung vorhandener Kompetenzen gewährleistet werden, um Kommunen Anhaltspunkte für Unterstützungsmaßnahmen für eine rasche Teilhabe am kommunalen Leben zu geben..
2. Beendigung der Diskriminierung, gleiche soziale Rechte
Die Landesregierung will auf Landesebene alle Spielräume für einen Abbau von Benachteiligungen nutzen und beispielsweise die diskriminierende Wertgutscheinpraxis beenden und durch Bargeldauszahlung ersetzen. Auf Bundesebene will sich die Landesregierung für die Abschaffung diskriminierende Sonderbestimmungen wie das Asylbewerberleistungsgesetz oder die sog. Residenzpflicht einsetzen. Darüber hinaus wird die Landesregierung jedoch auch den Einbezug von Asylsuchenden in Förderprogramme und Regeldienste gewährleisten müssen. Die vereinbarte Ausgestaltung der EU-Förderpolitik eröffnet hier weit reichende Spielräume.
3. Humanität statt Abschiebung
Die neue Landesregierung kündigt einen „Paradigmenwechsel“ in der Abschiebungspolitik an. Sie will für die Kommunen die Möglichkeit schaffen, humanitär begründete Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen, die Härtefallkommission grundlegend reformieren sowie Abschiebungen und Abschiebungshaft vermeiden. Kurzfristig sollte dazu der im Jahr 2003 ersatzlos gestrichene, einschlägige Erlass aus dem Jahr 1995 wieder neu aufgelegt und ein humanitäres Bleiberecht nach § 25 b auf den Weg gebracht werden
Wir werden den beabsichtigten Politikwechsel nach Kräften unterstützen!
gez. Norbert Grehl-Schmitt
Vorsitzender
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