Residenzpflicht für Flüchtlinge: Gefangen im Gestrüpp der Lockerungen
Flüchtlingsrat Brandenburg und PRO ASYL legen bundesweiten Überblick über Landesregelungen vor. Ergebnis: Nur innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns gilt die Bewegungsfreiheit uneingeschränkt.
In einer Pressemitteilung prangern PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Brandenburg die bundesweiten Probleme mit Residenzpflichten an. Sie beziehen sich dabei auf eine aktuelle Studie zu den neuen Formen der Residenzpflicht, in welcher die Praktiken der einzelnen Bundesländer analysiert werden. Dabei fällt auch auf Niedersachsens Umgang mit der Bewegungsfreiheit kein gutes Licht.
So heißt es in der vorliegenden Studie (S.39):
„Sieben der zehn Bundesländer, die den Aufenthaltsbereich für Asylsuchende auf das Bundesland erweitert haben, haben Ausschlussgründe über die bundesgesetzlichen Regelungen hinaus festgelegt, während (…) Niedersachsen auf den Erlass von Ausschlussgründen verzichtet. Mit Verweis jedoch auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz schränken die Ausländerbehörden in (…) Niedersachsen den Aufenthaltsbereich von Geduldeten, denen sie einen Verstoß gegen Mitwirkungspflichten vorwerfen, auf den Bezirk der Ausländerbehörde ein.“
- Hier geht es zur Pressemitteilung von PRO ASYL und dem Flüchtlingsrat Brandenburg
- Hier geht es zur Studie zu Residenzpflicht
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