Die von der Europäischen Union (EU) beschlossenenAnti-Diskriminierungs-Richtlinien sind bis zum heutigen Tage nicht innationales Recht der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt worden. Nacheinem Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen und einerkontrovers geführten öffentlichen Debatte verhinderten die vorgezogenen Neuwahlen im Herbst 2005 das Inkrafttreten des Anti-Diskriminierungs-Gesetzes (ADG). Die Große Koalition hat bisher keinen neuen Entwurf vorgelegt, Bündnis 90 / Die Grünen aber den altenerneut eingebracht.
Während zunächst der Entwurf von SPD und Bündnis 90 / Die Grünenkritisch betrachtet werden sollte, haben die aktuellen politischen Entwicklungen neue Voraussetzungen geschaffen, die eine Umorientierungnotwendig machten. Wir entschlossen uns, uns stärker mit den EU-Richtlinien als mit möglichen Entwürfen auseinander zu setzen und muteten unseren Autorinnen zum Teil mehrere ßberarbeitungen ihrer Beiträge zu. Für ihre Ausdauer und Kooperationsbereitschaft möchte ichmich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken. Der vorliegende Rundbrief, der nun anlässlich des „InternationalenTages gegen Rassismus“ gemeinsam mit Pro Asyl herausgeben wird, ist daher als Zwischenbericht über und Einmischung in die nach wie voraktuelle Diskussion um ein Gesetz gegen Diskriminierung zu verstehen.Er behandelt die Thematik nicht nur aus politischer oder juristischerSicht, sondern lässt auch Betroffene selber zu Wort kommen.
Wir hoffen, es ermöglicht auch Ihnen einen Einstieg in die Debatte.
Gernot Eisermann