Im Fall des 16-jährigen Roma Ismail G. hat das niedersächsische OVG am 18 Januar 2010 – Az. 8 ME 222/09 – nun entschieden, daß die Eltern nicht abgeschoben werden dürfen, solange der Junge noch nicht volljährig ist. Gleiches gilt für die Kleinkinder, die von der Lage ihrer Eltern profitieren. Die Abschiebung der Familie wurde bis zum Sommer 2011 ausgesetzt.
Der Beschluss ist gelungen: In wünschenswerter Deutlichkeit macht das OVG klar, dass das Vorhaben des LK Harburg eindeutig rechts- und verfassungswidig war, die Eltern eines 16-jährigen jungen Vaters mit der Begründung abzuschieben, der Jugendliche sei schon selbständig und könne als Familienvater ohne seine Eltern hier leben.
gez. Kai Weber
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