Der Skandal um fragwürdige Praktiken der Ausländerbehörden bei der Beschaffung von Passpapieren für die Abschiebung zieht weitere Kreise:
Wie einem Gutachten des Transkaukasus-Instituts zu entnehmen ist, werden Flüchtlinge aus Armenien von Ausländerbehörden – offenbar regelmäßig – obskuren „Delegationen“ vorgeführt, die weder von der armenischen Botschaft legitimiert sind noch eine besondere Qualifikation oder sonstige Grundlagen zur Beurteilung der Staatsangehörigkeit von Flüchtlingen besitzen, als sogenannte „Sonderidentifizierer“ die Betroffenen anschauen, mit ihnen reden und „einen laienhaften Eindruck“ davon verschaffen, ob ein Flüchtling aus Armenien stammen könnte.
Die Mitarbeit in diesen „Delegationen“ ist, wie das Transkaukasus-Institut schreibt,
“ ein sehr lukratives Geschäft, das auch aus … Sicht [der Delegationsmitglieder] mutmaßlich schnell zum Erliegen käme, würden sie nicht einen Großteil der Vorgeführten aus Geradewohl als Staatsangehörige der Republik Armenien ‚identifizieren’ oder auch nur schlicht für Einreiseerlaubnisse sorgen, vorbei an den an sich zuständigen Behörden und Bediensteten der Republik Armenien. Die Zahlungen deutscher Stellen wegen der ‚Sonderidentifizierungen’ werden als ‚Aufwandsentschädigungen’ gebucht. “
Im Klartext: Die Innenbehörden kaufen sich, vermutlich initiiert über die AG Rück und koordiniert durch die Grenzschutzdirektion Koblenz bzw. die Zentralen Ausländerbehörden, willfährige armenische Beamte, die gegen Geldzahlungen Abschiebungspapiere für Flüchtlinge ausstellen, deren Identität sie weder kennen noch überprüfen können. Gemeinhin nennt man das Vorteilsnahme und Bestechung.
Nachtrag: Einer Stellungnahme der ZAB Bielefeld an das VG Göttingen vom 17.06.2010 ist zu entnehmen, dass die Behörden die Identität der Delegationsmitglieder zu kennen behaupten, die vom armenischen Innenministerium entsandt werden. Die Weitergabe der Personaldaten sei aufgrund armenischer Sicherheitsbedenken nicht möglich. Angeblich sei immer auch ein Vertreter der armenischen Botschaft dabei. Bestätigt wird jedoch, dass diese Delegationen die Identität der Betroffenen tatsächlich nicht prüfen (können), sondern sich – mit Mitteln, die nicht weiter beschrieben werden – im Rahmen der Vorführungen ein Bild davon machen, ob es sich um armenische Staatsbürger/innen mit falscher Identität handele. Eine entsprechende Regelung zur Glaubhaftmachung einer armenischen Staatsangehörigkeit findet sich auch im deutsch-armenischen Rückübernahmeabkommen (siehe Anhang 2).