Der Flüchtlingsrat Niedersachsen begrüßt und anerkennt die Entscheidung der niedersächischen Landesregierung, dem vorliegenden Gesetzentwurf zum „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ nicht zuzustimmen. Wir sind erleichtert, dass die Landesregierung ihrer Linie treu bleibt, einen Paradigmenwechsel in der Flüchtlingspolitik herbeizuführen und trotz der schwierigen Situation aufgrund steigender Flüchtlingszahlen eine an Humanität und Menschenrechten orientierte Politik fortzuführen. Ausdrücklich erkennen wir die Bemühungen insbesondere des Innenministers Boris Pistorius und des Ministerpräsidenten Stephan Weil an, in Nachverhandlungen bis zur letzten Minute weitere Entschärfungen des Gesetzesentwurfs zu erreichen.
Eine Zustimmung zu dem Gesetz im Bundesrat am morgigen Freitag ist dennoch nicht vertretbar. Der Gesetzentwurf widerspricht nicht nur der Verfassung, er ist auch absolut untauglich, die bestehenden Probleme zu lösen, da er lediglich auf die Abschreckung zielt. So liegt der Anteil der Flüchtlinge aus den Westbalkanländern, die der Gesetzgeber als angebliche Ursache der Probleme ausgemacht hat, im September nur noch bei etwas mehr als 7%. Die großen Herausforderungen bestünden daher weiter, da die bestehenden Strukturen, insbesondere im BAMF überlastet bleiben. Das Gesetzespaket suggeriert zwar mit seinem Namen, dass die Verfahren beschleunigt werden, doch trägt keine Maßnahme im Gesetzespaket dazu bei.
Ausdrücklich erkennen wir die Leistung der rot-grünen Landesregierung an, die bereits 18.000 Aufnahmeplätze geschaffen hat und bis Ende des Jahres noch 14.000 zusätzliche Plätze schaffen will. Zur Lösung der anstehenden Probleme sind weitere Entscheidungen überfällig – der Flüchtlingsrat hat dazu konkrete Vorschläge gemacht.
(siehe https://www.nds-fluerat.org/16954/pressemitteilungen/16954)
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