Familiennachzug zu Flüchtlingen soll beschleunigt werden

Das Bundesinnenministerium und das Auswärtige Amt haben in einem gemeinsamen Schreiben vom 04.05.2015 die Landesinnenbehörden darum gebeten, zur Erleichterung des Familiennachzugs die formal erforderliche Zustimmung der Ausländerbehörden zur Visumserteilung zu beschleunigen.  Das niedersächsische Innenministerium hat bereits reagiert und auf Anfrage des Flüchtlingsrats mitgeteilt: „Dem Bund (AA und BMI) haben wir versichert, dass auch das Land Niedersachsen alles in seiner Macht stehende tun wird, um den Familiennachzug zu syrischen Flüchtlingen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die erbetene Globalzustimmung nach § 32 AufenthV wird zurzeit vorbereitet. Im Zuge der Übersendung der Globalzustimmung werde ich die Ausländerbehörden bitten, verstärkt von der Möglichkeit der Vorabzustimmung nach § 31 Abs. 3 AufenthV Gebrauch zu machen. Ich würde mich freuen, wenn es Bund und Ländern auf diesem Wege gelingt, die Verfahren für diese besonders schutzbedürftigen Personengruppen deutlich zu vereinfachen und zu beschleunigen.“

Bislang haben wir in der Praxis oft das Problem, dass die erforderliche Beteiligung der örtlichen Ausländerbehörden das Verfahren zur Visumserteilung unnötig über Wochen in die Länge zieht. Manche Ausländerbehörden (z.B. Celle oder Hannover) weigerten sich, eine Vorabzustimmung an die deutsche Auslandsvertretung zu senden, bevor die offizielle Anfrage aus dem Ausland eintraf. Zukünftig wird es hoffentlich schneller gehen.

Weitere Hindernisse für eine schnellere Visumserteilung bestehen fort. Insbesondere die langen Wartezeiten auf einen Termin zur Vorsprache bei der deutschen Botschaft und zum Teil unzumutbare Forderung zur Vorlagen von Personal-Dokumenten, die wegen der kriegerischen Situation in Syrien nur unter größten Schwierigkeiten beschafft werden könnten, verursachen Probleme:

  • Ein neues E-Mail-Verfahren soll in Beirut dazu beitragen, dass die Korruption bei der Terminvergabe beendet und die horrenden Wartezeiten von neun Monaten und länger verkürzt werden. Flüchtlinge, die die gestellten Anforderungen für eine Visumserteilung nicht erfüllen, also z.B. keinen Pass oder kein Familienbuch vorzeigen können, werden in Beirut aber weiterhin auf das Online-Terminvergabesystem verwiesen, das über lange Zeiträume eine Terminvergabe gar nicht ermöglicht.
  • Für Antragsteller:innen in der Türkei steht das E-Mail-Verfahren leider nicht zur Verfügung. In der Türkei gibt es weiterhin die bekannten Probleme mit den ewig langen Wartezeiten von bis zu 12 Monaten. Unverständlich ist, warum nicht auch über das Generalkonsulats Erbil Familienzusammenführungen ermöglicht werden. Gerade für Minderheiten (wie z.B. Yeziden) aus dem Nordirak, die aufgrund anderweitig versperrter Fluchtwege realistischerweise nur über die Türkei Familiennachzugsanträge stellen können, bleibt dies ein unzumutbarer Zustand.
  • Im Umgang mit Flüchtlingen, die keine Pässe bei den syrischen Behörden besorgen können, ist der Umgang der deutschen Auslandsvertretungen uneinheitlich: In Einzelfällen werden Ausnahmen von der Passpflicht gemacht (insbesondere bei Aufnahmen über Bundes- und Länderaufnahmeprogramme), sofern die Identität durch anderweitige Dokumente nachgewiesen ist. In anderen Fällen wird die Erteilung eines Visums zum Familiennachzug wegen fehlenden Passes dennoch verweigert
  • Auch der behördliche Umgang mit der Legalisierung syrischer Urkunden ist unterschiedlich: In Einzelfällen wird darauf verzichtet (siehe Schreiben des Auswärtigen Amts an den nds. Innenminister Boris Pistorius vom 26.09.2013). In weiteren Fällen wird die Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung wegen fehlender Legalisierung verweigert.

Seit Ausbruch des Konflikts haben über 115.000 syrische Staatsbürger in Deutschland Schutz gefunden. Seit Januar 2011 wurden insgesamt rund 90.000 Asylanträge von Flüchtlingen aus Syrien gestellt. Rund 4.000 syrische Flüchtlinge beantragen derzeit monatlich Asyl in Deutschland. Das BAMF gewährt syrischen Staatsangehörigen im Rahmen der Asylverfahren in aller Regel den Flüchtlingsstatus, zumindest aber sog. subsidiären Schutz.

Karim Alwasiti

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