Flutkatastrophe im Balkan: Abschiebestopp jetzt!

Gemeinsame Presseerklärung der Flüchtlingsräte Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Niedersachsen

Potsdam/Berlin/Kiel/Hildesheim, 22.5.2014

Angesichts der verheerenden Flutkatastrophe im Westbalkan und der hierdurch einmal mehr extrem schwierigen Lebensbedingungen von Minderheitenangehörigen in diesen Ländern fordern die Flüchtlingsräte Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Berlin und Brandenburg einen offiziellen Abschiebestopp nach Bosnien-Herzegowina und Serbien.

Ausreisepflichtige – i.d.R. im Asylverfahren gescheiterte Flüchtlinge – werden aktuell in die Staaten des Westbalkans abgeschoben oder im Zuge amtlich organisierter sogenannter „freiwilliger“ Ausreisen rückgeführt. Dies geschieht häufig im Rahmen so genannter Sammelabschiebungen mit speziell für diesen Zweck gecharterten Flugzeugen. Es handelt sich in zahlreichen Fällen um Angehörige der Minderheit der Roma, die in ihren Herkunftsländern auch ohne Flutgefährdungen existenziell bedrohlicher Diskriminierung ausgesetzt sind.

Bosnien-Herzegowina und Serbien erleben derzeit eine der schlimmsten Hochwasserkatastrophen ihrer Geschichte. Allein in Bosnien-Herzegowina ist mehr als ein Viertel der Bevölkerung von dem Hochwasser betroffen. In Serbien werden weitere Flutwellen und Erdrutsche erwartet. Aufgrund der hohen Temperaturen besteht Seuchengefahr, frei geschwemmte Landminen stellen eine zusätzliche Gefährdung dar. Tausende Menschen sind seit Tagen von Strom und Wasserversorgung abgeschnitten, und vielerorts gibt es einen akuten Mangel an Trinkwasser, Nahrung und Medikamenten.

Auch ohne Hochwasser ist die Lage für Roma im Westbalkan extrem schwierig. Nach der Abschiebung wissen viele Roma nicht, wo sie wohnen, wovon sie leben und wie sie benötigte Medikamente bezahlen sollen. In Anbetracht der gegenwärtigen Situation sind Abschiebungen nach Bosnien-Herzegowina und Serbien völlig unverantwortlich.

Die Flüchtlingsräte fordern einen offiziellen Abschiebestopp in die vom Hochwasser betroffenen Länder auf Grundlage einer zu verlängernden oder zu erteilenden Duldung.

Das Technische Hilfswerk ist seit letztem Wochenende in den von dem Hochwasser betroffenen Regionen im Einsatz, das Auswärtige Amt hat finanzielle Soforthilfe zur Verfügung gestellt, Hilfsorganisationen haben ein Spendenkonto eingerichtet. Solidarität sollte nicht nur finanzielle und praktische Unterstützung bedeuten, sondern auch, kranke, besonders schutzbedürftige und sozial benachteiligte Menschen nicht in diese Regionen zurück zu schieben und sie der Obdachlosigkeit und Lebensgefahr auszusetzen.

Menschenrechtsorganisationen in Serbien und Bosnien-Herzegowina berichteten von massiv gestiegenen Lebenshaltungskosten und Versorgunsengpässen seit der Flut. Zudem seien die provisorischen Roma-Siedlungen insbesondere in Bosnien und Serbien besonders von der Zerstörung durch Hochwasser und Erdrutsche getroffen. Einige Siedlungen seien vollkommen weggespült oder von Versorgungswegen abgeschnitten. Sie befürchten zudem, dass Roma, die in informellen Siedlungen lebten, keine Entschädigung für ihre zerstörten Häuser erhalten und dass zehntausende Menschen dauerhaft obdachlos bleiben. Die desolate und damit Rückführungen ausschließende Lage in der Region wird also absehbar über den Zeitraum gesunkener Pegelstände hinaus fortbestehen.

Informationen zur Situation von Minderheitenangehörigen im Westbalkan:

Abgeschobene Roma in Serbien. Bericht von einer journalistischen, juristischen und medizinischen Recherchereise mit Beteiligung der Flüchtlingsräte Brandenburg und Berlin, Juni 2013

Urteil des VG Stuttgart vom 25.03.2014 – A 11 K 5036/13: Angehörige der Roma werden durch den serbischen Staat in ihrem elementaren Recht auf Freizügigkeit beschnitten und kriminalisiert, weil sie von dem Menschenrecht der freien Ausreise Gebrauch machen.

Pro Asyl (Hg.):  Serbien — kein sicherer Herkunftsstaat von Asylsuchenden

Rechtsgutachten von Pro Asyl zum Vorhaben der Bundesregierung, Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien zu sicheren  Herkunftsstaaten einzustufen

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