Bundesrat hält an Arbeitseinschränkungen für Flüchtlinge weitgehend fest

Der Bundesrat zeigt hinsichtlich der geplanten Zusammenlegung der Beschäftigungsverordnung BeschV und der Beschäftigungsverfahrensverordnung BeschVerfV sowie beabsichtigter Erleichterungen des Arbeitsmarktzugangs für Nichtdeutsche nur wenig Bereitschaft, den Gesetzentwurf der Bundesregierung noch zu liberalisieren.
Die Bundesregierung plant für alle Ausländer mit humanitärer Aufenthaltserlaubnis (§§ 22 bis 25 AufenthG) die Schaffung eines unbeschränkten Zugang zu Beschäftigungen jeder Art, siehe BR Drs 182/13 v. 01.03.2013. Das scheint zwischen Bundestag und Bundesrat Konsens zu sein.
In einer Stellungnahme vom 18.4.2013 haben Niedersachsen und Schleswig-Holstein gefordert, das Arbeitsverbot für Geduldete ganz zu streichen. Die Stellungnahme des federführenden Ausschusses für Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik im Bundesrat vom 22.4.2013 sah nur noch die Aufhebung des Arbeitsverbots für Jugendliche und Heranwachsende vor, darüber hinaus die Verkürzung der Wartefrist auf 6 Monate sowie die Gleichstellung von Asylbewerber:innen mit Geduldeten

Der Stellungnahme des Bundesrats-Plenum v. 3.5.2013 zufolge hält nun überraschend der Bundesrat am dauerhaften Arbeitsverbot nach § 33 BeschV Entwurf (derzeit § 11 BeschVerfV) für alle, auch für jugendliche Geduldete fest, die nach Auffassung der Behörden selbst zu vertreten haben, dass sie nicht abgeschoben werden können. Lediglich die aufgrund der Asylverfahrensdauer nur wenigen nutzende Gleichstellung von Asylsuchenden mit Geduldeten ist noch dabei (Ausbildungszugang nach 12 Monaten, Arbeitsmarktzugang nach 48 Monaten).

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